Etwa 230.000 Arbeitslose zählt man in Österreich im August, in Deutschland sind es rund 5,7 Millionen Menschen, die ohne Beschäftigung auf Leistungen des Amtes angewiesen sind. Dazu kommen noch rund 1,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in Arbeitsmarkt-Maßnahmen eingebunden sind, um wieder einen Job finden zu können, und – seit Jahren der absolute Höchststand – fast 7,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger.
Den Job zu verlieren ist aber nicht nur ein einschneidendes traumatisches Erlebnis für viele Betroffene – für eine ganze Menge von ihnen steht auch plötzlich die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Wurde früher – bei dem ohnehin für viele schon knappen Haushaltsbudget für dringend notwendige Anschaffungen eben ein kleiner Kredit aufgenommen, und mühevoll zurückbezahlt, so besteht diese Möglichkeit nun plötzlich nicht mehr.
Der Grund liegt darin, dass das Arbeitslosengeld – und erst recht natürlich die Hartz-IV-Leistungen – nicht pfändbar sind – für die Bank oder für andere Kreditgeber also keine wie auch immer geartete Sicherheit existiert, auf die sie zugreifen könnten. Nach den strengen Richtlinien seit Basel II wird daher oft sogar nicht einmal mehr ein Dispo eingeräumt. In Österreich sieht man das nicht ganz so dramatisch, hier erlauben die Banken zumindestens gut bekannten und verlässlichen Kunden oft noch einen kleinen Kreditrahmen, oder versuchen zumindestens, in Härtefällen ein bisschen zu helfen. In Österreichs Banken geht es – strengeren Richtlinien zum Trotz – meist immer noch sehr menschlich zu.
Im Grunde gilt das allerdings nur für kleinere Summen – einen regelrechten Kredit in größerer Höhe gibt es in beiden Ländern für Arbeitslose – aufgrund der wie schon erwähnten fehlenden Sicherheiten – nicht. Dazu kommt ja auch noch, dass die mageren Regelsätze neben den gewöhnlichen Haushaltsausgaben ja oft auch gar keine Möglichkeit mehr lassen, überhaupt noch eine Kreditrate zurückzahlen zu können.
Die einzige Möglichkeit besteht hier noch im Rahmen einer Bürgschaft – wobei die Anforderungen an den Bürgen in einem Fall wie diesen schon derartig hoch sind, dass nur wenige jemanden auftreiben könnten, der diesen Auflagen noch gerecht werden könnte. Dazu kommt, das vom Kreditnehmer selbst ja keinerlei Sicherheiten eingebracht werden können – was dann entsprechend den strenger gewordenen Richtlinien oft trotz Bürgschaft zu einer Ablehnung des Kredits führt. Die einzige einigermaßen erfolgversprechende Möglichkeit ist, wenn der Ehepartner noch Arbeit hat, und als Kreditnehmer auftritt – allerdings darf auch da die insgesamte Schuldenbelastung nicht zu hoch sein, und das Haushaltseinkommen muss hoch genug sein, um auch noch die Rate zurückzahlen zu können. Für die ganz wenigen Arbeitslosen, die über ausbezahlten Haus- und Grundbesitz verfügen besteht natürlich auch noch die Möglichkeit eines Hypothekarkredites, bei dem der Besitz als Sicherheit eingesetzt wird. Das gilt aber wohl nur für ganz wenige Arbeitslose – überdies fließt vorhandener Haus- und Grundbesitz sowohl in Österreich wie in Deutschland in die Berechnung der Versorgungsleistungen durch das Arbeitsamt ein und drückt damit zusätzlich die Höhe der monatlichen Versorgungsleistung.
Für alle jene, die ohnehin kein Haus besitzen – und das werden wohl die meisten sein – bleibt in jedem Fall sowieso nur die Möglichkeit, darauf zu hoffen, schnell wieder Arbeit zu finden, und nach einigen Monaten auf der neuen Arbeitsstelle einen Kredit zu beantragen.
UND WAS NUN?